Wir helfen bei der Erfüllung der steuerlichen Pflichten und können unseren Mandanten einiges abnehmen - aber nicht alles.
Für Rechtsfragen ausserhalb des Steuerrechts (Arbeitsrecht, Verträge etc) wenden Sie sich bitte an einen Anwalt.
Sehr geehrte Mandanten/-innen/** div.,
wir möchten Sie aktuell informieren:
Die Soforthilfen für Unternehmer im Frühjahr 2020 werden nun überprüft.
Bitte folgen Sie den Anweisungen in den Aufforderungs-schreiben, hier finden Sie weitergehende Hilfestellungen zur Berechnung einer Überkompensation : (Stand
28.11.2022)
Es gibt bis 31.12.2024 eine freiwillige, abgabenfreie, in Teilbeträgen mögliche Prämie : "Inflationsausgleichsprämie" für Arbeitnehmer - freiwillig zu zahlen vom Arbeitgeber. Der Arbeitgeber bekommt keinerlei Erstattung dafür.
Grundsteuererklärung ist abzugeben ab 01.07.22 bis 31.01.2023 - für jedes Grundstück in Deutschland! (siehe
Kapitel Grundsteuerreform)
Die Abgabefrist für Ihre Steuererklärungen 2021 wurde bis 31.8.23 verlängert.
Staatliche Hilfen Covid:
Die Überbrückungshilfen I-III (bis 30.06.21) können schlussabgerechnet werden - die Frist für dieses "Paket I" läuft bis
30.06.2023.
Das "Paket II" umfasst die Hilfen 1.7.21-30.6.22 und wird im I. Quartal 2023 möglich sein.
Ihre Steuerkanzlei Leicht
Stand 10.01.2023