Willkommen in der Steuerkanzlei Leicht !

Wir helfen bei der Erfüllung der steuerlichen Pflichten und können unseren Mandanten einiges abnehmen - aber nicht alles.

 

Für Rechtsfragen ausserhalb des Steuerrechts (Arbeitsrecht, Verträge etc) wenden Sie sich bitte an einen Anwalt.

 

 

 

 

 

 

 

Sehr geehrte Mandanten/-innen/** div.,  

 
 
wir möchten Sie aktuell informieren:
 
Die Soforthilfen​ für Unternehmer im Frühjahr 2020 werden nun überprüft.
Bitte folgen Sie den Anweisungen in den Aufforderungs-schreiben, hier finden Sie weitergehende Hilfestellungen zur Berechnung einer Überkompensation : (Stand 28.11.2022)
 
 
 
Es gibt bis 31.12.2024 eine freiwillige, abgabenfreie, in Teilbeträgen mögliche Prämie : "Inflationsausgleichsprämie"  für Arbeitnehmer - freiwillig zu zahlen vom Arbeitgeber. Der Arbeitgeber bekommt keinerlei Erstattung dafür. 
 
 
Grundsteuererklärung ist abzugeben ab 01.07.22 bis 31.01.2023 - für jedes Grundstück in Deutschland! (siehe Kapitel Grundsteuerreform)
 
 
Die Abgabefrist für Ihre  Steuererklärungen 2021 wurde bis 31.8.23 verlängert.
 
 
Staatliche Hilfen Covid:
 
 

 

Die Überbrückungshilfen I-III (bis 30.06.21) können  schlussabgerechnet werden - die Frist für dieses "Paket I" läuft bis 30.06.2023. 
Das "Paket II" umfasst die Hilfen 1.7.21-30.6.22 und wird im I. Quartal 2023 möglich sein.
 

 

 
Ihre Steuerkanzlei Leicht

Stand  10.01.2023