Willkommen in der Steuerkanzlei Leicht !

Wir helfen bei der Erfüllung der steuerlichen Pflichten und können unseren Mandanten einiges abnehmen - aber nicht alles.

 

Für Rechtsfragen ausserhalb des Steuerrechts (Arbeitsrecht, Verträge etc) wenden Sie sich bitte an einen Anwalt.

 

 

 

 

 

 

 

Sehr geehrte Mandanten/-innen/** div.,  

 
 
wir möchten Sie aktuell informieren:
 
Ab dem 01.07.2023 ist das neue Gesetz zur Pflegeversicherung anzuwenden - für alle gesetzlich Krankenversicherten. Kommen Sie als unser Mandant und Arbeitgeber auf uns zu wenn Sie noch kein Anschreiben erhalten haben.
 
 
Es gibt bis 31.12.2024 eine freiwillige, abgabenfreie, in Teilbeträgen mögliche Prämie : "Inflationsausgleichsprämie"  für Arbeitnehmer - freiwillig zu zahlen vom Arbeitgeber. Der Arbeitgeber bekommt keinerlei Erstattung dafür. 
 
 
Die Abgabefrist für Ihre  Steuererklärungen 2021 wurde bis 31.8.23 verlängert.
 
 
 
Staatliche Hilfen Covid:
 
Die Überbrückungshilfen I-IV (bis 30.06.22) müssen  schlussabgerechnet werden - die Frist endet am 31.12.2023. (wurde bereits verlängert) 
 
 
Ihre Steuerkanzlei Leicht

Stand  21.06.2023