Willkommen in der Steuerkanzlei Leicht !

Wir helfen bei der Erfüllung der steuerlichen Pflichten und können unseren Mandanten einiges abnehmen - aber nicht alles.

 

Für Rechtsfragen ausserhalb des Steuerrechts (Arbeitsrecht, Verträge etc) wenden Sie sich bitte an einen Anwalt.

 

 

 

 

 

Sehr geehrte Mandantschaft,  

 
 
Papier war gestern !
Ab 01.01.2026 gibt es keine
Papierbescheide etc. der Finanzverwaltung mehr.
 
 
Zur Nutzung unseres Mandantenportals finden Sie hier kleine Videoanleitungen:
 
 
 
 
Die E-Rechnung ist spätestens ab 2027 Pflicht - bitte rechtzeitig, jederzeit auch unterjährige Umstellung möglich -  entsprechende Software installieren.
 
Haben Sie uns schon Ihre UST-ID Nummer mitgeteilt ?
 
Wollen Sie endlich auf die Papierbuchhaltung verzichten ? Zusammen schaffen wir das - sprechen Sie uns an!
 
Hier finden Sie Antworten auf Ihre Fragen zur E-Rg. zusätzlich zu unserem Rundschreiben:
 
 
 
Die Abgabefrist für Ihre  Steuererklärungen 2024 ist bis 30.4.26 verlängert.
 
 
Steuerfachangestellte sind herzlich im Team willkommen !
 
 
Ihre Steuerkanzlei Leicht

Stand  2.12.2025