Wir helfen bei der Erfüllung der steuerlichen Pflichten und können unseren Mandanten einiges abnehmen - aber nicht alles.
Für Rechtsfragen ausserhalb des Steuerrechts (Arbeitsrecht, Verträge etc) wenden Sie sich bitte an einen Anwalt.
Sehr geehrte Mandantschaft,
Papier war gestern !
Ab 01.01.2026 gibt es keine
Papierbescheide etc. der Finanzverwaltung mehr.
Zur Nutzung unseres Mandantenportals finden Sie hier kleine Videoanleitungen:
Die E-Rechnung ist spätestens ab 2027 Pflicht - bitte rechtzeitig, jederzeit auch unterjährige Umstellung möglich -
entsprechende Software installieren.
Haben Sie uns schon Ihre UST-ID Nummer mitgeteilt ?
Wollen Sie endlich auf die Papierbuchhaltung verzichten ? Zusammen schaffen wir das - sprechen Sie uns an!
Hier finden Sie Antworten auf Ihre Fragen zur E-Rg. zusätzlich zu unserem Rundschreiben:
Die Abgabefrist für Ihre Steuererklärungen 2024 ist
bis 30.4.26 verlängert.
Steuerfachangestellte sind herzlich im Team willkommen !
Ihre Steuerkanzlei Leicht
Stand 2.12.2025